ABFALL- UND KREISLAUFWIRTSCHAFT
Modul 4
Seit 1996 ist das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in Kraft und legt die rechtliche Grundlage für eine moderne, zukunftsfähige Stoff- und Abfallwirtschaft. Die §§ 54 und 55 fordern für abfallrelevante Unternehmen die Bestellung von betrieblichen Abfallbeauftragten, die eine Beratungs- und Kontroll-funktion übernehmen sollen. Darüber hinaus fordert das Gesetz die Erstellung von Abfallbilanzen und –konzepten für viele Abfallerzeuger.
Zielgruppe
- Führungskräfte, mit einem Bedarf nach Grundlagenwissen in der Kreislaufwirtschaft
- Personen, die mit betrieblicher Abfallbewirtschaftung betraut sind
Inhalt
Finale Entsorgungsverfahren und –technik
- Stoffliche und thermische Verwertungsverfahren
- Vor der Deponierung: MVA und/oder MBA
- Technische Anleitungen: Bedeutung für die betriebliche Praxis
- Zulassung und Genehmigung von Anlagen
- Besichtigung einer Deponie bzw. einer Verwertungsanlage
Die Rolle des Betriebsbeauftragten für Abfall
- Überwachungsphilosophie: Freiheit, Partnerschaft und Verantwortung
- Der Betriebsbeauftragte in der betrieblichen Organisation: Aufgaben, Rechte und Pflichten
- Spezielle Haftungsfragen des Betriebsbeauftragten
Stoffstrom- und Abfallmanagement
- Anforderungen an bzw. Aufgaben der betrieblichen Organisation. Abfallmanagement.
- Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation, Dokumentation, Betriebstagebuch, Nachweisbuch
- Praktische Übungen: Erstellung einer Abfallbilanz bzw. eines Abfallwirtschaftskonzeptes
- Elektronische und andere Hilfsmittel bei Erstellung und Übermittlung
- Abfallvermeidung: Erkennen von Potentialen im Betrieb
- Abfallvermeidung: Abfallarme Produktgestaltung
- Beispiele betrieblicher Vermeidungs- und Verwertungsmaßnahmen
Veranstaltungsort
Medio Ambiente, Bürgerstraße 14, 76133 Karlsruhe
Teilnahmegebühr
200 EUR zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
Im Preis enthalten sind warme und kalte Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Seminar-
unterlagen. Bei mehr als drei Anmeldungen aus einem Unternehmen gewähren wir 10 % Ermäßigung.